Die Abrechnung meiner Behandlungen erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung nicht.
Es besteht für Patienten mit Gesetzlicher Krankenversicherung jedoch grundsätzlich die Möglichkeit die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Die privaten Krankenkassen richten sich mit der Kostenübernahme nach dem GebüH. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Die Erstanamnese nimmt ca. 1,5 Stunden in Anspruch. Diese beinhaltet ein ausführliches Gespräch sowie ein Gesundheits-Check-Up. Die Kosten dafür betragen 90 €. Es können möglicherweise weitere Kosten für notwendige Laboruntersuchungen hinzukommen. Die anfallenden Kosten werden mit Ihnen ausführlich im Vorfeld der Behandlung besprochen.